Geräte und Werkzeuge ausleihen statt kaufen

Geräte und Werkzeuge ausleihen statt kaufen – darauf gilt es zu achten 

Ob es darum geht, eine Terrasse anzulegen, die Fassade aufzufrischen, den Parkettboden im Wohnzimmer abzuschleifen, das Badezimmer zu renovieren oder einen Einbauschrank zu zimmern: Rund 80 Prozent der Deutschen betätigen sich gerne als Heimwerker und erledigen Garten-, Reinigungs-, Umbau- und Renovierungsarbeiten selbst.

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Doch auch wenn die heimische Werkstatt oft erstaunlich gut ausgestattet ist, sind nicht immer alle erforderlichen Gerätschaften vorhanden. Dies betrifft vor allem solche Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die für Arbeiten benötigt werden, die nur einmal oder sehr selten anfallen.

So dürfte selbst ein passionierter Heimwerker eher selten eine Parkettschleifmaschine, einen Minibagger oder einen großen Profi-Dampfstrahler sein Eigen nennen. Nun ist es aber auch gar nicht notwendig, alle Geräte und Werkzeuge für viel Geld zu kaufen. In den meisten Heimwerker- und Baumärkten sowie bei speziellen Verleihfirmen ist es nämlich möglich, die Maschinen zu leihen.

Worauf der Heimwerker aber achten sollte, wenn er Geräte und Werkzeuge ausleihen statt kaufen möchte, fasst die folgende Übersicht zusammen:  

Den Mietvertrag genau prüfen!

Sowohl Heimwerker- und Baumärkte als auch Firmen, die auf den Maschinenverleih spezialisiert sind, bieten alle nur erdenklichen Leihgeräte an. Angesichts des großen Angebots ist für den Heimwerker wichtig, sowohl das Sortiment als auch die Preise genau miteinander zu vergleichen. So kann der Preisvorteil schnell wieder aufgehoben sein, wenn zwar das Gerät selbst zu einer günstigen Gebühr gemietet werden kann, das gesamte Zubehör von Aufsätzen oder Sägeblättern bis hin zum Schleifpapier aber separat in Rechnung gestellt wird. 

Zudem lohnt sich ein prüfender Blick auf die Vereinbarungen zur Mietzeit. So können hohe Kosten entstehen, wenn der Heimwerker das gemietete Gerät zu spät zurückgibt oder die Leihdauer kurzfristig verlängern möchte. Umgekehrt wird auch bei einer vorzeitigen Rückgabe oft die volle Leihgebühr fällig, wenn eine feste Mietdauer vereinbart war. 

Hat der Heimwerker ein Gerät für einen bestimmten Zeitraum reserviert, braucht es dann aber zu diesem Zeitpunkt doch nicht, können teils satte Stornogebühren erhoben werden. In aller Regel muss der Heimwerker eine Kaution hinterlegen, bevor er das Gerät mitnehmen kann. Diese Kaution kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Alle Vereinbarungen und Bedingungen stehen entweder im Mietvertrag selbst oder ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Dieser muss den Heimwerker dann auch auf seine AGB hinweisen und sie dem Heimwerker auf Wunsch gut lesbar zur Verfügung stellen, bevor der Ausleihvertrag unterschrieben wird.  

Eine ausführliche Einweisung ist Pflicht!

Es gibt Bauarbeiten, die selbst passionierte Heimwerker noch nie oder nur sehr selten durchgeführt haben. Gerade bei großen, schweren und speziellen Geräten reicht zudem handwerkliches Geschick alleine nicht immer aus, sondern es braucht auch fachliches Know-how.

So kann beispielsweise der Parkettboden erheblichen Schaden nehmen, wenn die Parkettschleifmaschine falsch bedient wird, selbst wenn es sich um ein absolut hochwertiges und einwandfrei funktionierendes Gerät handelt. Eine gründliche Einweisung durch den Verleiher sollte deshalb selbstverständlich sein. Außerdem sollte der Verleiher das Gerät immer zusammen mit einer ausführlichen Bedienungsanleitung übergeben.

Sofern es der Verleiher nicht anspricht, sollte sich der Heimwerker nach erforderlicher Sicherheitsausrüstung erkundigen. Ein Gehörschutz, ein Atemschutz oder andere Sicherheitskleidung werden nämlich meist nicht automatisch mit dem Mietgerät verliehen. 

Wenn das Leihgerät kaputtgeht 

Bevor der Heimwerker den Mietvertrag unterschreibt, sollte er das Gerät genau unter die Lupe nehmen. Weist das Gerät offensichtliche Mängel oder Gebrauchsspuren wie Kratzer und Beulen auf oder zeigt sich bei der Einweisung, dass bestimmte Teile schwergängig sind oder gelegentlich klemmen, sollte der Heimwerker darauf bestehen, dass die vorhandenen Makel im Ausleihvertrag erfasst werden. Nur so kann er verhindern, dass die Schäden später dem Heimwerker angelastet werden und er dafür aufkommen muss. Zudem sollte er genau prüfen, ob das ausgehändigte Zubehör vollständig ist. 

Fehlen bei der Rückgabe nämlich Teile des Zubehörs, werden sie dem Heimwerker in Rechnung gestellt, wenn er zuvor durch seine Unterschrift unter den Ausleihvertrag bestätigt hat, dass ihm das Gerät vollständig und mit allem Zubehör übergehen wurde.

Nun kann es aber auch passieren, dass das Gerät optisch einen guten Eindruck gemacht hatte und vollständig war, mitten während der Arbeit aber plötzlich nicht mehr funktioniert. In diesem Fall sollte sich der Heimwerker einen Zeugen zu Hilfe holen. Dieser kann nämlich dabei helfen, aufzuklären, ob das Gerät einen Defekt hatte oder ob ein Bedienungsfehler der Grund dafür war, dass das Gerät plötzlich den Geist aufgegeben hat. Wichtig ist außerdem, dass der Heimwerker den Verleiher sofort darüber informiert, dass das ausgeliehene Gerät nicht mehr funktioniert. 

Wartet der Heimwerker mit der Schadensmeldung bis zur Rückgabe des Geräts ab, riskiert er, dass der Verleiher den Mangel nicht anerkennt und sich außerdem auf die vertraglichen Pflichten des Heimwerkers, einen Schaden umgehend zu melden, beruft. Für Schäden am Gerät, die der Heimwerker tatsächlich verursacht hat, kann der Verleiher übrigens Schadensersatz verlangen.

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