Gutachter Holzschutz

Der Gutachter für  Holzschutz 

Gutachter und Sachverständige für den Holzschutz, müssen nicht immer nur diplomierte Bauingenieure sein. Wenn es um den Erhalt eines historischen Hauses oder den Vorab-Schutz für die neue Gartenlaube geht, kann man auch auf die „Urteilskraft“ anderer Holzhandwerker zurückgreifen, die sich zum Sachverständigen bzw. Gutachter für Holzschutz weitergebildet haben.

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Ob man nun als Tischler, Zimmermann oder Maler und Lackierer angefangen hat, spielt eigentlich keine große Rolle. Will man sich mit einem „Gutachten“ bei einem Hauskauf oder Hausbau absichern, so muss aber auch darauf geachtet werden, dass man als Privatperson nur ein „außergerichtliches“ Gutachten bekommen kann.

Wenn es dann doch mal Probleme gibt und der „Gegner“ das Gutachten nicht anerkennen will, muss meistens noch ein zweites Gutachten erstellt werden. 

Fehlerquellen im Holzschutz Gutachten 

Damit dieses Gutachten auch voll vor dem Gericht verwendet werden kann, muss dann beim zuständigen Gericht ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ beantragt werden. Mit so einem öffentlich anerkannten Gutachten, kann man unter Umständen auch einen langwierigen Prozess vor Gericht vermeiden.

Denn ein Gerichtsverfahren kostet ja auch viel mehr als so ein einfaches Gutachten. Anderst als in vielen anderen Fällen, kann man einen Gutachter für Holzschutz auch selbst beim Gericht beantragen und sogar einen „Wunschkandidaten“ vorschlagen. Aber vorbehaltlos kann man das nicht empfehlen. Damit beim Antrag für ein Gutachten nichts schief läuft, sollte man sicherheitshalber einen Anwalt dazunehmen.

Es wäre ja ziemlich ärgerlich, wenn man auf einem Schaden sitzen bleibt nur weil man ein Formular falsch ausgefüllt hat. Was den Wunschgutachter angeht, so kann man sich sicher nicht darauf verlassen, dass das Gericht auch ausgerechnet diesen Kandidaten damit beauftragt.

Ganz egal um was es im Detail geht, bei einem gerichtlichen Gutachten hat eben immer das zuständige Gericht das letzte Wort, wer denn nun den „Schaden“ beurteilen soll. Damit man überhaupt erst auf potentielle „Fehlerquellen“ und Risiken aufmerksam wird, loht sich aber in den meisten Fällen auch ein Privatgutachten, an dem man sich später besser orientieren kann. Mehr über Verbände und freiberufliche Gutachter und Sachverständige.

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