Werkzeug mieten: Worauf Heimwerker achten sollten

Werkzeug mieten: Worauf Heimwerker achten sollten

Es gibt Werkzeuge und Maschinen, die nur für besondere Arbeiten benötigt werden. Solche Geräte müssen sich Heimwerker nicht extra anschaffen. Stattdessen können sie das Werkzeug mieten. Worauf Heimwerker dabei aber achten sollten, erklärt dieser Beitrag!

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Der Garten soll eine Holzterrasse bekommen, das Parkett im Wohnzimmer müsste mal wieder abgeschliffen werden und das Material für den Ausbau des Dachbodens liegt schon länger bereit:

Vor allem in der warmen Jahreszeit nehmen viele Heimwerker gerne größere Projekte in Angriff. Aber viele Bauvorhaben in Haus und Garten fallen nur einmal oder sehr selten an. Und die Werkzeuge und Maschinen, die dafür benötigt werden, sind oft groß und sehr teuer.

Statt viel Geld in Geräte zu investieren, die später ohnehin so gut wie nie mehr gebraucht werden, greift so mancher Heimwerker dann lieber zum Leihgerät.

Vor allem Großgeräte wie Dampfstrahler, Rüttelplatten, Parkettschleifmaschinen, Presslufthämmer, Betonmischer oder spezielle Sägen können in Baumärkten und bei Verleihfirmen gemietet werden.

Wenn sich Heimwerker Werkzeug und Maschinen ausleihen, sollten sie aber ein paar Punkte berücksichtigen:

 

Den Mietvertrag genau durchlesen und auf das Kleingedruckte achten!

Werkzeuge und Maschinen können an verschiedenen Stellen ausgeliehen werden. Neben Verleihfirmen, die sich auf die Vermietung von Werkzeugen und Geräten spezialisiert haben, bieten auch viele Bau- und Heimwerkermärkte diesen Service an.

Der Heimwerker ist deshalb gut beraten, wenn er sich nicht nur auf das vorhandene Sortiment konzentriert, sondern auch die Preise miteinander vergleicht. Denn mitunter beinhaltet der Mietpreis nur die Ausleihgebühr für das Gerät. Zubehör wie Sägeblätter, Schleifpaper oder Aufsätze werden dann separat in Rechnung gestellt.

Gleiches kann für eine Reinigung des Geräts nach dem Gebrauch gelten. Der Transport will ebenfalls geplant sein. Bei großen, sperrigen Geräten, die nicht ins Auto passen, kann zwar meist ein geeigneter Anhänger mit ausgeliehen oder die Anlieferung zur Baustelle vereinbart werden. Dafür werden aber wieder Extrakosten fällig.

Normalerweise verlangen die Verleiher eine Kaution. Wird das Leihgerät in ordnungsgemäßen Zustand, mit vollständigem Zubehör und pünktlich zurückgegeben, erhält der Heimwerker die Kaution wieder. Gibt er das Gerät zu spät zurück, wird die Zusatzzeit oft teurer abgerechnet. Außerdem muss der Heimwerker mitunter für den Nutzungsausfall aufkommen.

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Andersherum gibt es häufig Rabatte, wenn eine längere Mietzeit vereinbart wird. Deshalb kann der Heimwerker manchmal Geld sparen, wenn er das Gerät länger mietet und dann vorzeitig zurückgibt. Auch ein Blick auf die Stornogebühren ist wichtig. Denn teilweise muss der Heimwerker ein bestimmtes Gerät schon einige Zeit vorher reservieren. Braucht er das Gerät zum ausgemachten Zeitpunkt aber doch nicht, fallen möglicherweise saftige Stornokosten an.

Bevor der Heimwerker den Mietvertrag unterschreibt, sollte er sich also die Zeit nehmen, den Vertrag gewissenhaft durchzulesen. So ist er vor bösen Überraschungen geschützt.

Wird in den Vertragsbedingungen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen, sollte der Heimwerker auch darauf einen Blick werfen. Der Verleiher muss dem Heimwerker die AGB gut lesbar zur Verfügung stellen, wenn sie zum Vertragsbestandteil werden sollen.

 

Auf eine Bedienungsanleitung bestehen.

Anspruchsvollere Handwerksarbeiten können auch einen erfahrenen und versierten Heimwerker vor eine Herausforderung stellen. Und bei Spezialwerkzeugen und -maschinen kommt es nicht nur auf handwerkliches Geschick, sondern auch auf die richtige Bedienung an.

So kann beispielsweise selbst die beste Parkettschleifmaschine den teuren Fußboden ruinieren, wenn sie vom Heimwerker falsch eingestellt wird. Deshalb sollte sich der Heimwerker das Leihgerät genau erklären lassen. Und der Heimwerker sollte darauf bestehen, dass er neben der Einweisung auch eine ausführliche Bedienungsanleitung erhält.

So kann er bei Unklarheiten zu Hause nachlesen, was zu tun ist. Ratsam kann es außerdem sein, sich nach notwendiger Schutzbekleidung zu erkundigen. Denn Schutzhelm, Schutzbrille, Stahlkappenschuhe und ähnliches Equipment gibt es zum Gerät meist nicht mit dazu.

 

Bei einem Defekt sofort den Verleiher informieren.

Bereits bei der Übernahme des Leihgeräts sollte der Heimwerker den Zustand prüfen. Sind offensichtliche Mängel wie Beulen, Kratzer oder verbogene Teile vorhanden, sollte er diese Schäden im Mietvertrag vermerken lassen.

Dadurch ist sichergestellt, dass der Verleiher den Heimwerker später dafür nicht zur Kasse bitten kann. Zudem sollte der Heimwerker kontrollieren, ob die Zubehörteile, die im Mietvertrag oder der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, auch wirklich vollständig vorhanden sind.

Stellt sich bei der Rückgabe heraus, dass Zubehör fehlt, muss der Heimwerker nämlich dafür aufkommen. Dass er die Zubehörteile möglicherweise gar nicht bekommen hatte, wird er im Nachhinein kaum beweisen können. Immerhin hat er den Empfang durch seine Unterschrift ja bestätigt.

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Nun kann es aber natürlich passieren, dass das Leihgerät bei der Übergabe einen guten und soliden Eindruck gemacht hat – doch dann auf der Baustelle, mitten in der Arbeit, plötzlich den Geist aufgibt. Ideal ist in einem solchen Fall, wenn der Heimwerker einen Zeugen hat, der bestätigen kann, dass der Schaden nicht auf einen Bedienungsfehler zurückgeht.

Noch wichtiger ist aber, dass der Heimwerker dem Verleiher den Schaden sofort meldet. Informiert der Heimwerker den Verleiher erst bei der Rückgabe über den Defekt, erkennt der Verleiher den Mangel möglicherweise nicht an. Denn in vielen AGB ist geregelt, dass ein Schaden umgehend, und nicht erst bei der Rückgabe, gemeldet werden muss.

Liegt tatsächlich ein Defekt vor und hat der Heimwerker den Verleiher sofort informiert, passiert nichts weiter. Hat hingegen der Heimwerker das Gerät beschädigt, kann der Verleiher Schadensersatz fordern.

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Markus Scheuer - Tischlermeister, Mario Schwab - Holzmechaniker und Timor Arksol - Inhaber Holzhandel, Youtuberin Sevilart - Handarbeiten & Kunsthandwerk (Holz-Rohstoffe), sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Seite, Importeur von Holzmöbeln, Deko- und Kunsthandwerk, schreiben hier Wissenswertes zum Rohstoff Holz, sowie Anleitungen, Tipps und Ratgeber für die Holzbearbeitung.

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