Neue Regeln für den Verkauf von Insektiziden und Holzschutzmitteln

Neue Regeln für den Verkauf von Insektiziden und Holzschutzmitteln

Seit Jahresbeginn 2025 gelten in Deutschland neue, strengere Regeln für den Verkauf von Insektiziden und Holzschutzmitteln. Bestimmte Produkte aus diesem Bereich dürfen nicht mehr zur Selbstbedienung verkauft werden. Stattdessen muss ein Verkäufer mit einer entsprechenden Sachkundeprüfung anwesend sein und ein Abgabegespräch mit dem Käufer führen. Diese Vorgaben gelten sowohl für den stationären Handel als auch für Onlineshops.

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Neue Regeln für den Verkauf von Insektiziden und Holzschutzmitteln

Doch was heißt das für unseren nächsten Baumarktbesuch?:

Um welche biozidhaltigen Produkte geht es?

Mit Jahresbeginn 2025 sind neue Vorschriften für den Verkauf von bestimmten Produkten in Kraft getreten, die Biozide enthalten. Die Regelungen betreffen Insektizide, Holzschutzmittel und Schädlingsköder.

Die rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 528/2012 (ChemBiozidDV), die in nationales Recht umgesetzt wurde und die Abgabe von Biozid-Produkten regelt.

Dabei betreffen die Regelungen alle Beteiligten, also sowohl Unternehmen, die Biozid-Produkte herstellen und auf den Markt bringen, als auch Verkäufer und Käufer.

Die neuen Regelungen beziehen sich vor allem auf folgende Mittel:

  • Rodentizide: Dazu zählen Produkte, um Mäuse, Ratten und andere Nagetiere zu bekämpfen. Mittel, die die Tiere nur fernhalten oder ködern, gehören nicht dazu.
  • Insektizide, Akarizide, Mittel gegen Arthropoden und Antifouling-Produkte: Darunter fallen Produkte, die Insekten, Spinnentiere und Schalentiere abtöten (und nicht nur fernhalten oder ködern). Antifouling-Produkte bekämpfen die Ansiedlung und das Wachstum von Organismen, die Wasserfahrzeuge, die Ausrüstung für eine Aquakultur und in Wasser eingesetzte Bauten bewuchern.
  • Beschichtungsschutzmittel: In dieser Gruppe sind Produkte vertreten, die Beschichtungen oder Überzüge vor mikrobieller Schädigung oder Algenwachstum schützen, damit die ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Klebe- und Dichtungskitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren oder Kunstwerken erhalten bleiben.
  • Holzschutzmittel: Hier geht es um Produkte, die Holz oder Holzerzeugnisse vor einem Befall durch Organismen schützen, die das Holz zerstören oder die Holzqualität beeinträchtigen.
  • Schutzmittel für Baumaterialien: Dazu gehören Produkte, die Mauerwerk, Verbundwerkstoffe und andere Baumaterialien (außer Holz) gegen einen Befall durch schädliche Mikroorganismen und Algen schützen.

Wie werden die Regeln umgesetzt?

Produkte, die in die eben genannten Kategorien fallen, dürfen seit Jahresbeginn 2025 nicht mehr im Rahmen einer Selbstbedienung verkauft werden.

Es ist auch nicht mehr zulässig, dass der Käufer nebenbei, während er an der Kasse steht und bezahlt, über das Mittel informiert und aufgeklärt wird. Stattdessen schreibt das Gesetz ein separates Abgabegespräch vor.

Bei dem Abgabegespräch muss ein sachkundiger Verkäufer den Kunden umfassend über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Biozid-Produkts gemäß der Gebrauchsanweisung informieren und auf Verbote oder Beschränkungen hinweisen.

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Außerdem muss der Verkäufer über die Risiken bei der Verwendung des Produkts und mögliche Maßnahmen zur Minderung der Risiken aufklären.

Auch auf die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim sachgemäßen Gebrauch muss der Verkäufer eingehen und erklären, was zu tun ist, wenn das Mittel aus Versehen verschüttet oder freigesetzt wird.

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Daneben muss er dem Käufer erläutern, wie das Mittel sachgerecht gelagert und ordnungsgemäß entsorgt wird. Zusätzlich dazu sollte der Verkäufer präventive Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und mögliche Alternativen empfehlen, die weniger risikoreich sind.

Ein solches Abgabegespräch ist nicht nur im stationären Handel, sondern auch im Onlinehandel Pflicht. Online kann die Aufklärung telefonisch oder per Videoübertragung erfolgen.

Der Kunde muss dann die Videoübertragung starten, bevor er den Bestellvorgang abschließen kann. Vom Prinzip her funktioniert das Ganze wie zum Beispiel bei der vorgeschriebenen Altersverifikation für bestimmte Waren.

Ob der Verkäufer einen zertifizierten Dienstleister einschaltet oder sein eigenes Personal die Gespräche führt, kann er selbst entscheiden. Allerdings sollte der Verkäufer das Gespräch dokumentieren und datenschutzgerecht speichern, damit er im Zweifel nachweisen kann, dass es tatsächlich stattgefunden hat.

Das Abgabegespräch ist aber nicht in jedem Fall notwendig. So kann zum einen darauf verzichtet werden, wenn es sich um ein Biozid-Produkt handelt, das ohnehin nur durch bestimmte Berufsgruppen verwendet werden darf.

Dann muss der Käufer sowieso nachweisen, dass er zu einer der zugelassenen Gruppen gehört.

Zum anderen kann das Gespräch entfallen, wenn es sich um ein Produkt aus der Gruppe der Holzschutzmittel, der Beschichtungsschutzmittel oder der Schutzmittel für Baumaterialien handelt und der Käufer das Produkt nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit anwendet.

Neue Regeln für den Verkauf von Insektiziden und Holzschutzmitteln (1)

Was bedeuten die neuen Regeln für normale Verbraucher?

Die strengeren Vorgaben bei der Abgabe biozidhaltiger Produkte sollen dazu beitragen, dass sowohl Verbraucher als auch die Umwelt besser vor einer unsachgemäßen Nutzung dieser Mittel geschützt sind.

Für uns Verbraucher ändert sich aber letztlich nicht viel, wenn wir Insektizide oder Holzschutzmittel im Baumarkt oder online kaufen möchten. Denn frei verkäuflich sind ohnehin nur Produkte, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen sind.

Produkte mit eingeschränkter Zulassung sind in vielen Baumärkten gar nicht erhältlich. In Fachgeschäften erfolgte meistens auch früher schon eine Beratung, die jetzt eben etwas ausführlicher ausfällt.

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Tatsächlich brauchen wir in vielen Fällen aber gar keine so aggressiven Mittel, sondern können mit präventiven Maßnahmen und schonenden Verfahren einiges erreichen. Und falls es doch einmal nicht ohne Biozide geht, sollten wir die Arbeit so oder so einem Profi überlassen.

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Markus Scheuer - Tischlermeister, Mario Schwab - Holzmechaniker und Timor Arksol - Inhaber Holzhandel, Youtuberin Sevilart - Handarbeiten & Kunsthandwerk (Holz-Rohstoffe), sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Seite, Importeur von Holzmöbeln, Deko- und Kunsthandwerk, schreiben hier Wissenswertes zum Rohstoff Holz, sowie Anleitungen, Tipps und Ratgeber für die Holzbearbeitung.

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