Neue Regeln für den Verkauf von Insektiziden und Holzschutzmitteln
Seit Jahresbeginn 2025 gelten in Deutschland neue, strengere Regeln für den Verkauf von Insektiziden und Holzschutzmitteln. Bestimmte Produkte aus diesem Bereich dürfen nicht mehr zur Selbstbedienung verkauft werden. Stattdessen muss ein Verkäufer mit einer entsprechenden Sachkundeprüfung anwesend sein und ein Abgabegespräch mit dem Käufer führen. Diese Vorgaben gelten sowohl für den stationären Handel als auch für Onlineshops.
Doch was heißt das für unseren nächsten Baumarktbesuch?:
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